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1

Montag, 30. Januar 2012, 17:24

Pfefferspray

Hallo,

Ist es erlaubt Pfefferspray bei sich in der Tasche zu haben um sich im Notfall (Raub, Hunde etc.) zu verteidigen? Ist es erlaubt es im Fall der Fälle auch einzusetzen oder gilt das dann nicht mehr als Notwehr? Woher bekomme ich eigentlich Pfefferspray?

pkasch

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2

Montag, 30. Januar 2012, 17:35

Hallo sky21,

erst einmal ein herzliches Willkommen im Forum.

Zu Deiner Frage:
Hast Du Dir schon einmal die folgenden Erläuterungen durchgelesen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray#Deutschland

Gruß
Peter

Bengel

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3

Montag, 30. Januar 2012, 18:34

In Notwehr kannst Du Das Pfefferspray unbedenklich benutzen!
Bekommen kannst Du es z.B. in Pinneberg, Bahnhofstr., bei dem Schuhmacher!

4

Montag, 30. Januar 2012, 19:15

Ohje sky was hast du denn angestellt das du in Pinneberg schon bewaffnet rumlaufen mußt??? ;-)

Bengel

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5

Montag, 30. Januar 2012, 19:31

Ohje sky was hast du denn angestellt das du in Pinneberg schon bewaffnet rumlaufen mußt??? ;-)

Also wenn man einmal die Überfälle in den letzten Monaten in Pinneberg so betrachtet,
ist ein Pfefferspray in der Tasche gar nicht so verkehrt. Auch im Notfall als Abwehr vor
den sogenannten "lieben"frei laufenden Hunden, kann es schon helfen.

Besser ist es natürlich, wenn man es erst überhaupt nicht benutzen muss!

6

Montag, 30. Januar 2012, 22:30

In Pinneberg braucht man was härteres als so ein Gewürzspray :) Aber mal Spass beiseite! Beim Pfefferspray oder auch bei jedem anderen Abwehrspray muss man aufpassen was Notwehr ist und was schon im Bereich Notwehrüberschreitung ist. Angriff abwehren ja, aber dann noch fleißig weitersprühen ist u.U. grenzwertig. Ein Bekannter von mir ist Taxifahrer der wurde angegriffen, hat zwar im Taxi mit dem Pfefferspray den Angriff abgewehrt, aber dann den Fehler gemacht das er auf der Strasse weitergemacht hat, die Rechnung gab es dann vom Richter. Hab mal recherchiert, auf http://www.pfefferspray.net gibt es wegen dem Pfefferspray einen Bericht wo jemand 1800 EUR zahlen musste weil er die Notwehr übschritten hat!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pinnerberger« (31. Januar 2012, 21:29)


Egon

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7

Montag, 30. Januar 2012, 22:44

Verwechselt hier bitte nicht Pfefferspray mit CS Reizgas mit entsprechendem Zulassungssiegel!

Ich bin sicher was das Thema angeht nicht der richtige Ansprechpartner, daher informiert euch noch anderswo, aber es gibt nach meiner Meinung strafrechtlich einen großen Unterschied zwischen diesen beiden Abwehrsprays!

Wenn ich mich recht erinnere solltest du Pfefferspray möglichst gar nicht einsetzen. Schon gar nicht gegen Menschen.

pkasch

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8

Dienstag, 31. Januar 2012, 01:07

Zitat von »"StGB"«

§ 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Immer daran denken: GEGENWERTIG und RECHTSWIDRIG !!!

Haben sie uns beim Erwerb der Waffenbesitzkarte bis zur Schmerzgrenze eingebläut !!!