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Franzi

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Dienstag, 30. November 2010, 15:20

Die Entstehung des Kreis Pinneberg

Der heutige Kreis Pinneberg findet erstmals im 13. Jahrhundert urkundliche Erwähnung, denn um diese Zeit bildete sich im Westteil des alten Gaues*1 Storman eine selbständige Grafschaft heraus. Hamburg war der Hauptort von Storman. Die Billunger*2 und zwei in Hamburg residierende Grafen übten die direkte markgräfliche Oberhoheit über den Gau Storman aus, bis Lothar III. im Jahre 1110 oder 1111 den Schauenburger Grafen Adolf I. in Storman und Holstein einsetzte. Als von Adolf II. das Wagrierland erobert wurde, gehörte auch Ostholstein zu dieser Grafschaft.

Im Verlaufe der Schauenburgischen Landesteilung bekam Adolf VI., der Sohn Gerhards I., im Jahre 1273 Storman. Bei seiner Herrschaftsgründung stieß er den Ostteil ab und konzentrierte sich auf den Westteil mit dem Bereich zwischen der Elbe und der Alster als Ausgangsbereich. Dabei vereinigte er auch die Kirchspiele*3 Eppendorf und Nienstedten im heutigen Großraum Hamburg mit seinem Herrschaftsgebiet, dann 1314 und 1320 die Kirchspiele Rellingen und Wedel. 1322 wurde die Herrschaft Barmstedt mit der Burg Uetersen miteinbezogen und Ende dieses Jahrhunderts Herzhorn, Sommerland und Grönland im Norden und Nordosten der Krückaumündung. An der Alster und im Elbebereich gingen zur gleichen Zeit eine Reihe von Besitzungen an Hamburg verloren. So entstand eine Grafschaft, deren Zentren die Hatzburg bei Wedel und seit dem Ausgang des 14. Jahrhunderts die Burg Pinneberg bildeten. Sie hieß allgemein Grafschaft Holstein, besonders seit 1474 das übrige Holstein mit dem dänischen König als Landesherrn zum Herzogtum erhoben worden war. Später sprach man auch von Pinneberg oder von Holstein-Pinneberg.

Die Güter Haselau, Haseldorf und Seestermühe gehörten als selbständige Gutsherrenschaften nicht zur Grafschaft Pinneberg. Dagegen erhoben der Graf der Schauenburger als auch der dänische König Anspruch auf das Kloster Uetersen. Die Hoheitsrechte konnten hier bis 1641 nie eindeutig geklärt werden.
Herzog Friedrich III. von Gottorf erhielt von der Schauenburgischen Grafschaft Holstein-Pinneberg das Amt Barmstedt, daß aus dem gleichnamigen Kirchspiel und jenem von Elmshorn bestand. Im Jahre 1649 kam es an Graf Christian zu Rantzau auf Breitenburg und wurde 1650 vom Kaiser zur unabhängigen Reichsgrafschaft Rantzau erhoben, um später ein selbständiges Amt zu bilden.

Nach dem Tod des letzten Schauenburgers, der kinderlos verstarb, erwarb Christian IV. von Dänemark die Grafschaft Holstein-Pinneberg und gliederte sie seinem Herrschaftsbereich ein. Die Herrschaft Pinneberg wurde von einem Drost*4 verwaltet und blieb bis 1860 ein vom übrigen Holstein selbständiges Gebiet. Im Jahre 1806 erfolgte dann ihre Vereinigung zusammen mit der Grafschaft Rantzau und der Stadt Altona mit dem Herzogtum Holstein.
Als Schleswig-Holstein nach Preussen eingegliedert wurde, entstand 1867 aus der Herrschaft Pinneberg, der Grafschaft Rantzau, dem Kloster Uetersen, den adeligen Gütern Haselau, Haseldorf und Seestermühe und dem Kanzleigut Flottbek der Kreis Pinneberg.



*1 Gau war die Bezeichnung für eine landschaftlich geschlossene und von natürlichen Grenzen bestimmte politische Siedlungsgemeinschaft der Germanen.
*2 Die Billunger sind ein sächsisches Adelsgeschlecht aus dem frühen Mittelalter.
*3 Kirchspiel bezeichnet ursprünglich den Bezirk, der alle Ortschaften umfasst, welche in eine gewisse Kirche eingepfarrt und dem Pfarrer an derselben unterstellt sind.
*4 Der Begriff Drost, Droste, auch Drossart kennzeichnet einen Beamten, der für einen definierten Verwaltungsbezirk in militärischer, jurisdiktioneller und polizeilicher Beziehung die Stelle des Landesherrn vertrat.

Quelle wikipedia.de & genealogy.net